Bürgerliche Vereinigung gegen SPD
Parteiorganisationen auf lokaler Ebene gab es im Kaiserreich nicht. Die Wahlen zum Bürgervorsteherkollegium, heute Stadtrat, waren Honoratiorenwahlen. Das Kommunalwahlrecht besaßen auch nur die Einwohner, die das Bürgerrecht hatten,
und das waren etwa ein Drittel derer, die das Wahlrecht zum Reichstag besaßen (alle Männer, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten). Selbst ein Sozialdemokratischer Wahlverein hatte sich in Northeim nicht gegründet. Das wurde nun am 1. Dezember 1918 nachgeholt.
Frauen bekamen in der Weimarer Republik das Wahlrecht. Sie waren bei den Wahlen eine sehr umworbene Gruppe, denn sie stellten die Mehrheit der Wählerschaft. Neben 2.110 männlichen Wählern gab es in Northeim 2.986 weibliche Erst(!)wählerinnen.
Am 19. Januar 1919 wurde die Nationalversammlung gewählt, am 2. März das Bürgervorsteherkollegium. Aus beiden Wahlen ging die SPD als stärkste Partei hervor, sie gewann etwa 2/5 der Wählerstimmen. Damit war die SPD in Northeim zu einem Machtfaktor geworden.
Bei den Wahlen zur Nationalversammlung hatten sich die bürgerlichen Stimmen auf vier Parteien aufgeteilt. Das sollte bei den Bürgervorsteherwahlen anders sein. Die bürgerlichen Kräfte schlossen sich, da sie in der SPD eine ernst zu nehmende Kon-kurrenz hatten und sie einer Zersplitterung vorbeugen wollten, zur „Bürgerlichen Vereinigung“ zusammen, um der SPD jede Machtchance zu nehmen. Bei einer Wahlbeteiligung von 75 % erreichte die SPD 40,4 %, die Bürgerliche Vereinigung 59,6 %.
Damit waren die Fronten in Northeim klar, die SPD war nicht mehr zu übersehen, aber die Bürgerlichen hatten die Mehrheit. Das sollte über die ganze Zeit der Weimarer Republik so bleiben … und die beiden Seiten standen sich unversöhnlich gegenüber, ein Miteinander auch in Einzelfragen gab es kaum.